Steuerzeichen prüfen: Checkliste für den Wareneingang
Wer Liquids, vorbefüllte Pods oder Einweg-Vapes weiterverkauft, übernimmt mit der Ware auch Pflichten rund um das Steuerzeichen. Dieser Beitrag beschreibt die Sicht des Wareneingangs und des Lagers; die rechtlichen Grundlagen stehen auf der Seite Steuerzeichen bei Liquids und Vapes. Stand: 31. Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Was das Steuerzeichen zeigt
Steuerzeichen haben die Form von Marken oder Streifen mit Sicherheitsmerkmalen, vergleichbar mit denen bei Geldscheinen. Bei Substituten enthält das Hauptfeld lediglich die Mengenangabe in Milliliter; hergestellt werden die Steuerzeichen grundsätzlich von der Bundesdruckerei (§§ 3 und 33 TabStV, laut Zoll). Die Definition der Substitute in § 1 Abs. 2c TabStG nennt keinen Nikotingehalt; prüfen Sie deshalb auch nikotinfreie Ware.
Warum der Wareneingang zählt
Nach den Hinweisen des Zolls sind Substitute für Tabakwaren ohne gültiges Steuerzeichen, die im Steuergebiet in Besitz gehalten werden, zu versteuern. Steuerschuldner ist nach § 23f Abs. 3 Nr. 3 TabStG, wer sie in Besitz hält. Fehler lassen sich deshalb am besten dort erkennen, wo die Ware ankommt, und nicht erst im Verkaufsregal.
Fünf Prüfpunkte bei der Annahme
- Steuerzeichen vorhanden: Jede Kleinverkaufspackung trägt ein Steuerzeichen an der zum Öffnen vorgesehenen Stelle.
- Steuerzeichen unversehrt: Die Ware darf sich nicht ohne sichtbare Beschädigung von Steuerzeichen oder Packung entnehmen lassen.
- Mengenangabe: Bei Substituten zeigt das Steuerzeichen im Hauptfeld die Menge in Milliliter; auch die Packung selbst muss die Menge ausweisen.
- Packung verschlossen: Eine zweite Öffnungsstelle, an der die Ware ohne erkennbare Beschädigung entnommen werden kann, ist nicht zulässig.
- Nichts beigepackt: Andere Gegenstände dürfen den Packungen nicht beigepackt werden.
Empfohlener Ablauf bei der Annahme
- Lieferschein mit der Bestellung abgleichen.
- Je Sorte mindestens eine Packung anhand der fünf Prüfpunkte ansehen.
- Auffälligkeiten fotografieren und mit Lieferschein- und Rechnungsnummer festhalten.
- Auffällige Ware getrennt lagern und nicht verkaufen, bis der Fall geklärt ist.
Dieser Ablauf ist eine Empfehlung aus der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe.
Bei Auffälligkeiten
Fehlt ein Steuerzeichen oder ist es beschädigt, sollte die Ware nicht in den Verkauf gehen; melden Sie die Auffälligkeit dem Verkäufer der Ware umgehend. Als Kaufmann müssen Sie Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB); bei Aroma Market sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt anzuzeigen (AGB § 7 Abs. 2).
Ausblick: neuer Steuertarif ab 2027
Der Zoll teilt in seiner Fachmeldung vom 20.10.2026 mit, dass bis zum 31. Dezember 2026 die bisherigen Steuersätze gelten und der neue Tarif für Substitute für Tabakwaren ab dem 1. Januar 2027 gilt. Die Meldung nennt ausdrücklich den Vorlauf für die Herstellung und Bestellung der neuen Steuerzeichen. Wie Bestände mit bisherigen Steuerzeichen nach dem Wechsel zu behandeln sind, regeln die hier abgerufenen Quellen nicht; verfolgen Sie die Hinweise des Zolls.
Quellen
- Zoll (Hauptzollamt Karlsruhe): Pressemitteilung „46 Liter unversteuerte E-Liquids sichergestellt“, Zusatzinformation – www.zoll.de, Pressemitteilung vom 13.03.2023, abgerufen am 31.10.2026
- Zoll: Handel mit Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren – www.zoll.de, Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 31.10.2026
- Zoll: Verwendung von Steuerzeichen – www.zoll.de, Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 31.10.2026
- Zoll: Informationsschreiben „Nachversteuerung von Substituten für Tabakwaren“ – www.zoll.de, Schreiben vom 28.12.2022, abgerufen am 31.10.2026
- Zoll: Fachmeldung „Tabaksteuer – Klarstellung zum Inkrafttreten“ – www.zoll.de, Meldung vom 20.10.2026, abgerufen am 31.10.2026
- Tabaksteuergesetz (TabStG), § 1 Abs. 2c, § 1b, § 17 Abs. 1, § 23f – www.gesetze-im-internet.de, jeweils geltende Fassung laut gesetze-im-internet.de, ohne Datumsangabe auf der Seite, abgerufen am 31.10.2026